17.10.2025
Neues aus dem Kirchenkreis: GKR-Wahl
Der Artikel erläutert den Ablauf der Gemeindekirchenratswahl (GKR) in der EKM – von der Brief- und Präsenzwahl über die Auszählung und Ergebnisbekanntgabe bis zur Konstituierung des neuen Rates im Dezember.
Wie läuft eigentlich so eine GKR-Wahl genau ab?
In der Märzausgabe des Gemeindeblatts wurde bereits auf die Abläufe bis zur Festlegung der Kandidaten für die Gemeindekirchenratswahl (GKR) eingegangen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Durchführung der Wahl und der Konstituierung des neuen GKR.
Ab Juli startet die Bewerbung der Kandidatenliste. Ab Anfang August treffen die Briefwahlunterlagen ein. Diese werden sortiert und an die Kirchengemeinden verteilt. In fast 70 % der Gemeinden der EKM wird ausschließlich per Brief gewählt. Mancherorts gibt es zusätzlich eine Wahl vor Ort, meist nach dem Gottesdienst. Den Termin für Ihre Gemeinde finden Sie auf der Seite der EKM.
Bis spätestens 29. August prüft und beschließt der bestehende GKR die Wählerliste. Der Stimmzettel wird erstellt – möglichst auf Grundlage der Mustervorlage des Landeskirchenamts. Im September informiert der Kreiskirchenrat über den Stand der Vorbereitungen.
Ein zentraler Akteur der Wahl ist der Wahlvorstand, der in der ersten Septemberhälfte vom GKR berufen wird. Pro Stimmbezirk besteht er aus mindestens drei Personen; Kandidierende dürfen dem Wahlvorstand nicht angehören. Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.
In Schmölln übernimmt Doris Benndorf diese Aufgabe am 28. September gemeinsam mit zwei Kolleginnen und Kollegen. Sie war bereits bei der letzten Wahl vor sechs Jahren im Wahlvorstand aktiv. Ihre Aufgaben umfassen das Einrichten des Wahllokals in der St. Nicolaikirche, die Prüfung der Wahlberechtigungen, die Überwachung der Wahlhandlung sowie die Entgegennahme und Auszählung der Briefwahl.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder ab 14 Jahren, die seit mindestens einem halben Jahr in der Gemeinde gemeldet sind. In Schmölln stehen dieses Jahr acht Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl für den Gemeindekirchenrat. Auf dem Stimmzettel dürfen maximal so viele Kreuze gemacht werden, wie Kandidierende gelistet sind – aber nur ein Kreuz pro Person. Das Einlegen des Stimmzettels wird vom Wahlvorstand in der Wählerliste vermerkt. Während der Wahlhandlung müssen immer mindestens zwei Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein.
Alle eingehenden Briefwahlunterlagen werden zu Beginn der Wahl geprüft: Der Wahlschein wird entnommen, die Stimmabgabe vermerkt und der verschlossene Stimmzettel in die Wahlurne gelegt. Auch während der Wahlhandlung vor Ort können Briefwahlumschläge abgegeben werden.
Nach Schließung des Wahllokals – mindestens eine Stunde bei flächendeckender Briefwahl, sonst mindestens drei Stunden – beginnt die öffentliche Auszählung. Das Ergebnis wird vom Wahlvorstand protokolliert und an den Kreiskirchenrat gemeldet. Auch wenn keine gültige Wahl zustande kommt, wird der Kreiskirchenrat informiert.
Werden gleichzeitig örtliche Beiräte gewählt, erfolgt deren Auszählung erst nach Feststellung des GKR-Wahlergebnisses. Ein Mitglied des Gemeindekirchenrates gehört per Gesetz dem örtlichen Beirat an; die übrigen Beiratsmitglieder werden nach Stimmenzahl bestimmt.
Das Wahlergebnis wird im nächsten Gottesdienst öffentlich bekannt gegeben. Innerhalb einer Woche kann es angefochten werden, wenn Verstöße gegen die kirchliche Ordnung vorliegen.
Das Kreiskirchenamt fasst den Wahlprozess bis spätestens 30. Oktober zusammen und leitet die Ergebnisse an das Landeskirchenamt weiter. Die Veröffentlichung erfolgt online. Im Dezember konstituieren sich die neu gewählten Gemeindekirchenräte, einschließlich der Berufung zusätzlicher Mitglieder. Damit beginnt ihre sechsjährige Amtszeit, in der sie das geistliche und gemeindliche Leben mitgestalten.