Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er führt die Beschlüsse der Kreissynode aus und ist der Kreissynode berichtspflichtig. Der Kreiskirchenrat trifft sich immer